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Warum Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht brauchen

Jeder Bürger ist heutzutage ein Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Das ergibt sich ganz automatisch beim Verlassen der Wohnung oder des eigenen Grundstückes. Bürgersteige, Wege, Straßen und Plätze sind öffentliche Flächen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Allein die dortige Anwesenheit ist mit einem natürlichen Risiko verbunden. Der Betroffene kann selbst, also durch aktives Handeln, einen Verkehrsunfall verursachen beziehungsweise verschulden, oder aber passiv darin verwickelt, sozusagen hineingezogen werden. Nahezu jede strittige Situation im Verkehrsrecht muss rechtmäßig entschieden werden. Zum einen handelt es sich um Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht ganz allgemein, zum anderen um den Schaden, der durch ein verkehrswidriges Verhalten entsteht und dem einen vom anderen zugefügt wird. Die ganz allgemeine Rechtsgrundlage dafür ist § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach muss derjenige, der dem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Hier wird in den Personen-, den Sach- sowie in den Vermögensschaden unterschieden. Mit einem Satz gesagt: Die Teilnahme am Straßenverkehr ist aus vielfältigen Gründen mit einem latenten Rechtsrisiko verbunden.

Für die jeweils Beteiligten und Betroffenen geht es darum, Recht zu haben und Recht zu bekommen. Der Verkehrsteilenehmer als Laie kann in vielen Fällen weder diese Frage beurteilen noch sein Recht durchsetzen. Er ist gut beraten, sich fachlich unterstützen und helfen zu lassen. Das erforderliche Knowhow hat ein Rechtsanwalt, bestenfalls der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Schon kleinere Verkehrsverstöße wie ein Bußgeld im zweistelligen Eurobereich, wie ein Fahrverbot oder wie der Unfall mit geringem Sachschaden haben eine Vielzahl und Vielfalt an Fragestellungen zur Folge. Schwierig und aufwändig wird es immer dann, wenn noch weitere Verkehrsteilnehmer betroffen sind. Oftmals ergibt sich ganz plötzlich eine Situation, die ohne einen versierten Rechtsberatung gar nicht mehr lösbar ist.

Einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Gerichtsverfahren. Der Anwalt vertritt gerichtlich, aber auch außergerichtlich die Interessen seines Mandanten. Wie das Wort außergerichtlich sagt, wird außerhalb des Gerichtssaals, also im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens versucht, eine Lösung mit der Gegenseite zu finden. Das kann die Bußgeldbehörde sein, ebenso wie die Versicherung oder der Rechtsvertreter der Gegenseite. Das Verfahren vor Gericht ist immer dann die letzte Lösung, wenn eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen nicht möglich ist. Dann muss, wie es heißt, Recht gesprochen werden. Ein Gerichtsverfahren ist erfahrungsgemäß mit viel Zeit, Geld, Ärger und Nervenanspannung verbunden.

Ob vor Gericht oder außerhalb des Gerichtes, der Bürger braucht hier wie da eine fachliche Beratung für sein Verkehrsrechtsproblem. Die bieten wir ihm mit unserer Kanzlei als sein Anwalt für Verkehrsrecht. Zu unserem Anwaltsteam gehören ausgewiesene Experten auf allen Gebieten des Straßenverkehrsrechts. Wir vertreten ausschließlich die Interessen unserer Mandanten. Die können sich auf unsere objektive Beratung ihres individuellen Verkehrsrechtsfalles fest verlassen. Hilfreich ist es, wenn wir schon in einem frühen Stadium einbezogen werden. Je eher wir mit dabei sind, um so mehr können wir für den Betroffenen tun.

Über das Sekretariat unserer Anwaltskanzlei können Sie werktags einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Danach ist für Sie Ihre persönliche Situation deutlich klarer, und Sie selbst können beruhigt die weitere Entwicklung abwarten. Wir arbeiten für Sie und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ich stehe Ihnen zu folgenden Gebieten des Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite:
  • Abrechnungen mit Kasko-Versicherungen
  • Schadensregulierungen
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Fahrverbote
  • Straf-und Ordnungswidrigkeiten

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